Allgemeine Geschäftsbedingungen der HONEST GmbH & Co. KG 


§ 1 Geltungsbereich
(1) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten für alle Leistungen der HONEST GmbH & Co. KG, Honold Event Service Team, Ludwigstraße 17-19, 89231 Neu-Ulm (nachfolgend HONEST oder auch Agentur genannt) gegenüber dem Auftraggeber die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 
(2) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann Vertragsinhalt, wenn sie von der Agentur ausdrücklich anerkannt werden.
 
§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
(1) Grundlage des Vertragsschlusses ist das jeweilige schriftliche Angebot der Agentur, in dem die Leistungen und das Organisationsentgelt der Agentur festgehalten werden. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich und stellen eine Aufforderung an den Auftraggeber dar, die Agentur mit der Durchführung von Dienstleistungen zu beauftragen.
(2) Sofern das Organisationsentgelt nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, geschieht dies auf der jeweils gültigen Berechnungsgrundlage der Agentur. Im Organisationsentgelt ist die Umsetzung aller Leistungen zum Zeitpunkt der ersten Angebotsabgabe enthalten. Hiervon gesondert berechnet werden alle Leistungen, die nachträglich zum ursprünglich vom Auftraggeber angenommenen Angebot hinzukommen. 
(3) Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Agentur kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.
(4) Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch die Agentur ersetzt die Auftragsbestätigung gemäß Abs. (3). Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung der Agentur erklärt der Auftraggeber die Annahme dieses Angebots und verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.
(5) Die auf der Homepage, in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder zum Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sofern sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(6) Es ist HONEST gestattet, zur Erbringung ihrer Vertragsleistungen Unteraufträge an Dritte zu vergeben. Der Abschluss der Einzelverträge mit Dritten erfolgt - wenn nicht anders schriftlich vereinbart - unmittelbar zwischen HONEST und den Dritten. Um eine reibungslose Durchführung des Auftrages zu gewährleisten, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kommunikation mit Dritten ausschließlich durch HONEST erfolgen zu lassen. Eine direkte Kontaktaufnahme des Auftraggebers mit eventuellen Dritten unter Ausschluss von HONEST ist nicht vorgesehen.
 
§ 3 Event-Leistungsumfang
(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung der Agentur, soweit nicht ein Fall von § 2 Abs. (4) vorliegt. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Form.
(2) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die Agentur dem Auftraggeber unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht aufgrund Änderungen und Abweichungen dem Auftraggeber kein Kündigungsrecht zu. Die Agentur ist berechtigt, Teile des Veranstaltungsablaufes / Reiseverlaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern, soweit eine Abweichung den Gesamtcharakter der Reise/Veranstaltung nicht verändert. 
 
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gilt die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer. Die Vergütung der Agentur wird in geltender Höhe mit Rechnungsstellung sofort fällig. Sonstige, eventuell anfallende öffentlich-rechtliche Nebenabgaben sind in den Preisen nicht enthalten.
(2) Der im Angebot angegebene Euro-Preis beruht auf dem Wechselkurs bei Angebotserstellung. Die Abrechnung erfolgt gemäß dem Wechselkurs bei Bezahlung von Rechnungen Dritter durch HONEST und daher sind Anpassungen des Euro-Preises möglich.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung der Agentur. Sie ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnung der von ihr beauftragten Personen vorzulegen.
(4) Die Agentur ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen. Sie kann ferner zu jeder Zeit Vorschuss- oder Abschlagszahlungen auf geleistete oder beauftragte Leistung verlangen. Diese sind mangels anderweitiger Vereinbarung grundsätzlich wie folgt zu zahlen:
30% der gebuchten Leistungen bei Auftragserteilung;
50% der gebuchten Leistungen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn;
20% der gebuchten Leistungen nach Erhalt der Endabrechnung. 
 (5) Bei Veranstaltungen tritt HONEST im Regelfall als Vermittler von verschiedenen Leistungen auf. Hier gelten die Zahlungsbedingungen der einzelnen Leistungsträger. 
(6) Bei Gruppenreisen ist eine Anzahlung auf den Reisepreis in Höhe von 25 Prozent je Reisenden unverzüglich nach Auftragsbestätigung der Agentur zu bezahlen. Der Restbetrag des Reisepreises ist bei Aushändigung der Reiseunterlagen zu zahlen. Ein Versand von Reiseunterlagen ist nur nach vollständiger Zahlung des Reisepreises möglich.
(7) HONEST behält sich vor, den Reisepreis in gesetzlich zulässigen Fällen und im gesetzlichen Rahmen zu erhöhen, wenn dies aufgrund der Abgaben für Gebühren oder einer Änderung der für die Reise maßgeblichen Wechselkurse fremder Währungen unterlegt ist. Im Falle einer Preiserhöhung um mehr als fünf Prozent kann der Auftraggeber kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten.
 
§ 5 Leistungen
(1) Die Einhaltung mit dem Auftraggeber vereinbarter Fristen und Termine setzt voraus, dass der Auftraggeber seine Vertragspflichten erfüllt hat, insbesondere rechtzeitig und vertragsgemäß alle erforderlichen Unterlagen, Informationen, Genehmigungen sowie Namen der Teilnehmer zur Verfügung gestellt sowie die vereinbarten Anzahlungen geleistet hat. Ist für den Beginn der Ausführung bzw. die Fertigstellung keine ausdrückliche Frist vereinbart, so gilt der genannte Fertigstellungs-/Liefertermin nur annähernd.
 (2) Mit vom Auftraggeber nach Vertragsschluss vorgebrachten Änderungen oder Umstellungen der Ausführung verlieren auch fest vereinbarte Ausführungs-/Liefertermine die Verbindlichkeit. Gleiches gilt für von HONEST nicht zu vertretende Behinderungen, insbesondere für die nicht rechtzeitige Zurverfügungstellung von Unterlagen und Materialien des Auftraggebers.
 (3) Treten von HONEST oder ihren Lieferanten bzw. Subunternehmern nicht zu vertretende Störungen im Geschäfts-betrieb auf, insbesondere Fälle höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, innere Unruhen, Epidemien, währungs-, handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften, Streik oder Aussperrung, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schweren Betriebsstörungen führen, so verlängert sich die Liefer-/Fertigstellungsfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit entsprechend. Alternativ ist HONEST berechtigt, wegen des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber kann hinsichtlich des nicht erfüllten Teils zurücktreten, sofern ihm billigerweise längeres Zuwarten nicht zugemutet werden kann und HONEST erklärt, auf nicht absehbare Zeit den Vertrag vollständig erfüllen zu können. Der Rücktritt ist schriftlich und unverzüglich nach Eintritt des Rücktrittsgrund zu erklären. HONEST hat in diesem Falle Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, wobei zu den erbrachten Leistungen auch Ansprüche Dritter zählen, die HONEST im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat.
 
§ 6 Rücktritt und Kündigung durch den Auftraggeber
(1) Die Stornierungskosten für den Auftraggeber orientieren sich an den Stornierungskosten der Leistungsträger, die pro Auftrag für HONEST, somit indirekt für den Auftraggeber arbeiten. Ebenfalls wird die Vergütung von HONEST für die bis dahin erbrachten Leistungen fällig. 
(2) Agiert HONEST als Veranstalter, gelten folgende Stornierungsbedingungen: 
- bei einem Rücktritt bis 40 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30 %
- bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 40 %
- bei einem Rücktritt bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60 %
- bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % 
 (3) zzgl. weiterer Stornierungskosten aufgrund etwaiger Zusatzvereinbarungen (beispielsweise Hotel, Catering, Technik, Bestuhlung, Personal, etc.); diese werden separat ausgewiesen und in Rechnung gestellt. 
(4) Die Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber bedarf zumindest der Textform.
 
 
§ 7 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
(1) Ein Rücktrittsrecht Dritter, die mit der Agentur zur Durchführung einer Veranstaltung / Reise Verträge schließen, ist in den jeweiligen Verträgen geregelt. Die dortigen Regelungen sind auch für das Vertragsverhältnis zwischen der Agentur und dem Auftraggeber maßgebend. 
(2) HONEST kann vor Beginn der Reise vom Reiseveranstaltungsvertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen
- bis 14 Tage vor Reiseantritt, wenn die etwa ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Auftraggeber den angezahlten Reisepreis unverzüglich zurück; darüberhinausgehende Ansprüche bestehen ausdrücklich nicht;
- ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Auftraggeber oder ein Teilnehmer des Auftraggebers die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält oder der Reisepreis nicht vollständig bezahlt wurde.
 
 
§ 8 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Ausführung einer Reise aufgrund von Vorfällen, die außerhalb des Einflusses von HONEST liegen (beispielsweise Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Vertrag beiderseits gekündigt werden. Der Auftraggeber hat dann Anspruch auf Rückzahlung des angezahlten Reisepreises. Sollte ein solcher Umstand erst während der Reise auftreten, und der Vertrag wird gekündigt, so steht HONEST für die bereits erbrachten und bis zur Rückkehr noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Vergütung im Umfang der erbrachten Leistungen zu. Die Agentur ist verpflichtet, für die Rückbeförderung Sorge zu tragen. Mehrkosten für diese Rückbeförderung sind von den Vertragspartnern je zur Hälfte zu tragen, übrige Mehrkosten trägt der Auftraggeber als Reisender. 
 
§ 9 Pflichten des Auftraggebers, Veranstalter-Haftpflicht
(1) Der Auftraggeber hat der Agentur alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten der Agentur. 
(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen hat der Auftraggeber der Agentur unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 
(3) Als Veranstalter ist der Auftraggeber verpflichtet, eigene Maßnahmen zu ergreifen, um allen gesetzlichen Vorgaben, wie beispielsweise den Jugendschutzvorschriften und anderen Vorschriften zu genügen und insbesondere in Absprache mit Behörden erforderliche Genehmigungen rechtzeitig einzuholen und alle behördlichen Auflagen zu erfüllen. 
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen.
(5) GEMA Gebühren und andere Bewilligungen sowie Genehmigungen aller Art sind Sache des Auftraggebers.
 
§ 10 Haftung, Gewährleistung und Schadensersatz
(1) Die Agentur verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns. 
(2) Der Auftraggeber hat Beanstandungen, Reklamationen und Beeinträchtigungen unverzüglich (innerhalb von drei Werktagen nach Leistung) zumindest in Textform geltend zu machen. Für den Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen stehen dem Auftraggeber gesetzliche Gewährleistungsansprüche zu. Der Auftraggeber erkennt jedoch an, dass Schadenersatzansprüche gegen die Agentur der Höhe nach dem vereinbarten Vertragspreis beschränkt sind, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur.
(3) Weitergehende Ansprüche im Rahmen der Gewährleistungspflichten der Agentur, insbesondere auf Schadenersatz für unmittelbare Schäden (auch entgangenen Gewinn) oder für mittelbare Schäden (Vermögensschäden) und sonstige Folgeschäden sind, gleich auf welchem Rechtsgrund die Ansprüche beruhen sollten (Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, Nichterfüllung, Verschulden bei Vertragsschluss, positive Vertragsverletzung oder unerlaubte Handlung), ausgeschlossen. Ausnahme wäre, wenn die Ansprüche auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines unserer Organe oder unserer leitenden Angestellten beruhen würden. Für leicht fahrlässiges Fehlverhalten ist unsere Haftung ausgeschlossen, es sei denn, eine wesentliche sich aus der Natur des Vertrages ergebende Pflicht, ohne deren Einhaltung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wäre (Kardinalpflicht), wäre verletzt, oder eine zugesicherte Eigenschaft wäre nicht erfüllt oder arglistiges Verschweigen wäre gegeben, oder es würde nach zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes gehaftet. Eine Haftungsbeschränkung greift nicht ein und HONEST haftet nach gesetzlichen Bestimmungen, falls eine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Vertragspartners gegeben ist, oder falls HONEST für Mängel zu haften hat, deren Abwesenheit sie garantiert hätte. 
(4) Soweit die Haftung von HONEST ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für eine persönliche Haftung der Erfüllungsgehilfen von HONEST. 
(5) Bei nicht vorsätzlicher und nicht grob fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Ersatzpflicht von HONEST in jedem Fall auf die Deckungssumme ihrer Betriebshaftpflicht- bzw. Produkthaftpflichtversicherung beschränkt. Mittelbare Schäden werden nicht ersetzt. Auf Verlangen gewährt HONEST dem Auftraggeber Einsicht in die Versicherungspolicen.
(6) Soweit der Agentur im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die Agentur derartige Ansprüche auf Verlangen an den Auftraggeber ab. In einem solchen Fall stehen dem Auftraggeber gegen die Agentur keine weiteren Ansprüche zu. Der Auftraggeber ist nach Abtretung berechtigt, Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.
 
§ 11 Pass-, Visa-, Zoll- und Devisenvorschriften
Im Rahmen der gesetzlichen Informationspflicht erteilt die Agentur dem Auftraggeber zu diesen Fragen gewissenhaft Auskünfte. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften und Bestimmungen jedoch selbst verantwortlich. Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung von Pass-, Zoll- und Devisen-Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. 
 
§ 12 Gesundheitliche Vorsichtsmaßnahmen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich über Infektions- und Impfschutz, sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen rechtzeitig zu informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
 
§ 13 Konzeption, Präsentation und Urheberschutz
Erhält die Agentur nach der Teilnahme an einer Präsentation oder nach Erstellung eines Konzepts keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen der Agentur ihr geistiges Eigentum. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, solche Leistungen, in welcher Form auch immer, ohne Einwilligung der Agentur zu nutzen.
 
§ 14 Datenschutz
(1) Dem Auftraggeber ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten durch die Agentur im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an Leistungsträger weitergegeben werden. Der Auftraggeber stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. 
(2) Die gespeicherten persönlichen Daten werden durch die Agentur selbstverständlich vertraulich behandelt. 
(3) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG).
(4) Dem Auftraggeber steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Agentur ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Auftraggebers verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.
 
§ 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit
(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Auftraggeber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 
(2) Gerichtsstand ist Neu-Ulm soweit der Auftraggeber Unternehmer oder Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.